Ausbildung HundetrainerIn

HundetrainerIn werden

So macht Lernen Spaß!

Sie wollen kompetent mit Menschen und Hunden arbeiten? Eine eigene Hundeschule gründen?

Mit unserer Ausbildung zur Hundetrainerin/ zum Hundetrainer erreichen Sie Ihr Ziel und werden eine kompetente und professionelle Hundetrainerin.

Aufbau

Die Ausbildung, die über 10 Monate geht, teilt sich auf in

  • Seminarzeiten (Theorie und Praxis)
  • Nachbereitung/Vorbereitung der Seminarunterlagen
  • Praktikum – Abschlussarbeit
  • Abschlussprüfung

In der Ausbildung wechseln sich Theorie- und Praxiseinheiten kurzweilig ab.

Seminarzeiten (192 Stunden)

Die Ausbildung zur Hundetrainerin/ zum Hundetrainer geht über 10 Monate. In 8 Seminarblöcken (à 24 Stunden) werden die Ausbildungsinhalte vermittelt.

Hundetraining ist immer auch Menschentraining. Deshalb vermitteln wird neben fundiertem Wissen zum Hund und zum Aufbau und Führen einer Hundeschule auch intensiv denUmgang mit den Menschen. So stellen Sie sicher, dass Ihre späteren KundInnen, die HundeführerInnen, Sie auch verstehen.

Die in der Theorie vermittelten Inhalte werden direkt in Übungen und  Trainingseinheiten in die Praxis umgesetzt und gefestigt.

Nachbereitung/ Vorbereitung  (ca. 150 Stunden)

Die Seminarunterlagen werden eigenständig nachbereitet und Hausaufgaben vorbereitet (gerne auch in Lerngruppen ). Dafür sollten wöchentlich 4 bis 5 Stunden eingeplant werden.

Praktikum

Die StudentInnen sollten neben der Ausbildung ein oder mehrere Praktika ableisten. Dies kann im Verein, in einer Hundeschule, einem Tierheim oder ähnlichen Institutionen geschehen.  sind Pflicht. Die Praktika (mindestens 80 Stunden)  müssen von der Ausbildungsstätte bescheinigt werden.  Die Erfahrungen der Praktika werden in einer schriftlichen Hausarbeit zusammengefasst.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammen.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat.

Bitte beachten Sie: Die Berufsbezeichnung Hundetrainerin/Hundetrainer ist in Deutschland nicht gesetzlich  geschützt (d.h. alle können sich so nennen) und nicht staatlich anerkannt.